FAQ

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Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine rechtsgültige Übersetzung eines Schriftstücks oder Dokuments. Sie wird von einem qualifizierten Übersetzer angefertigt, der seine Unterschrift, seinen Stempel und eine Erklärung hinzufügt, dass er die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt hat. Beglaubigte Übersetzungen müssen eine Reihe formaler Kriterien erfüllen, um rechtsgültig zu sein. So müssen sie beispielsweise in der Kopfzeile eindeutig als beglaubigte Übersetzung gekennzeichnet sein.

 Nicht jeder Übersetzer kann eine beglaubigte Übersetzung anfertigen. Die Berufsbezeichnung Übersetzer ist jedoch nicht geschützt, so dass sich theoretisch jeder so nennen kann. Damit jedoch sichergestellt ist, dass es sich bei einer beglaubigten Übersetzung um einen qualifizierten Übersetzer handelt, muss dieser eine Reihe von Anforderungen erfüllen.

 Die Begriffe beeidigter, vereidigter und ermächtigter Übersetzer können leicht zu Verwechslungen führen. Im Prinzip bedeuten sie jedoch alle das Gleiche, sie werden lediglich je nach Bundesland unterschiedlich bezeichnet und hängen davon ab, ob das Landgericht oder das Oberlandesgericht den Übersetzer vereidigt hat. Beglaubigte Übersetzungen werden in ganz Deutschland anerkannt, unabhängig davon, ob sie von einem vereidigten, ermächtigten oder allgemein beeidigten Übersetzer angefertigt wurden.



Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung können je nach Sprachkombination, gewünschter Lieferzeit, Umfang und Art bzw. Schwierigkeitsgrad des Textes variieren. Nachstehend finden Sie einige allgemeine Preisangaben:

  • Pauschalpreis: Da es sich bei dem Ausgangstext häufig um ein amtliches Dokument handelt, das eingescannt wird oder in Papierform vorliegt, ist es manchmal nicht möglich, die Textmenge genau zu bestimmen. Daher wird sie grob geschätzt und ein Pauschalpreis für die Dienstleistung festgelegt.
  • Zeilen- oder Wortpreis: Beglaubigte Übersetzungen werden in Deutschland in der Regel nach dem Zeilenpreis abgerechnet, der sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Sprache richtet. Hinzu kommt eine Beglaubigungsgebühr von 5,00 Euro.
  • Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Preisen nur um Richtwerte handelt und die tatsächlichen Kosten je nach Ausgangstext und spezifischen Anforderungen variieren können. Es wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzuholen.


 

Muss ich bei einer beglaubigten Übersetzung das Original vorlegen?

Ob für eine beglaubigte Übersetzung das Originaldokument vorgelegt werden muss, hängt von der Behörde ab, für die die Übersetzung bestimmt ist. Die Anforderungen sind je nach Land und Behörde sehr unterschiedlich. In der Regel wird die Vorlage des Originals empfohlen. Dies gilt insbesondere für beglaubigte Übersetzungen von Personenstandsurkunden sowie Schul- und Berufsabschlüssen, aber auch für alle anderen amtlichen Dokumente. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. So besteht der Empfänger nicht in jedem Fall auf der Vorlage des Originals. Und unter bestimmten Umständen ist es einfach nicht möglich, das Original vorzulegen. Die Übersetzung eines Scans ist in jedem Fall identisch mit der Übersetzung einer beglaubigten Kopie oder eines Originals, nur die Beglaubigung unterscheidet sich je nachdem, ob ein Original, eine beglaubigte Kopie oder ein Scan vorgelegt wird. Es wird empfohlen, für die Übersetzung immer das Original vorzulegen. Wenn Sie nicht im Besitz des Originals sind, erkundigen Sie sich nach den Anforderungen der betreffenden Behörde. Die Behörde, für die Sie Ihre Urkundenübersetzung benötigen, kann Ihnen immer genaue Auskunft über die Anforderungen geben.

 


Amtliche Übersetzung, beglaubigte Übersetzung und notarielle Übersetzung: Wo ist der Unterschied?

Die Begriffe "amtliche Übersetzung", "beglaubigte Übersetzung" und "notarielle Übersetzung" werden oft synonym verwendet, es gibt jedoch einige Unterschiede:

  • Amtliche Übersetzung: Dieser Begriff wird häufig als Synonym für "beglaubigte Übersetzung" verwendet. Eine amtliche Übersetzung ist eine Übersetzung, deren Richtigkeit amtlich beglaubigt wurde. Sie wird von einem qualifizierten Übersetzer angefertigt, der seine Unterschrift, seinen Stempel und eine Erklärung hinzufügt, dass er die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt hat.
  • Beglaubigte Übersetzung: Bei einer beglaubigten Übersetzung bestätigt der vereidigte Übersetzer durch seine Unterschrift und seinen Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Dazu ist er nicht nur fachlich befähigt, sondern auch gerichtlich ermächtigt. Eine beglaubigte Übersetzung ist für fast alle Urkunden und Dokumente erforderlich, die einer Behörde, einem Gericht oder einem Amt vorgelegt werden müssen.
  • Notarielle Übersetzung: Eine notarielle Übersetzung in diesem Sinne gibt es nicht, vielmehr spricht man von einer notariell beglaubigten Übersetzung. Bei der notariellen Beglaubigung bestätigt ein Notar die Echtheit eines Dokuments oder einer Unterschrift. Die notarielle Beglaubigung ist wesentlich umfassender und prüft neben der Unterschrift ggf. auch den Inhalt des Dokuments.

 

Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen an diese Übersetzungsarten je nach Land, Region und Empfänger variieren können.


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